Ausbildung in der Klangmassage als Bildungsurlaub
Dienstag, 26. Januar 2010 um 16:52 UhrNiedersachsen: Die Intensivausbildung in der Peter Hess-Klangmassage ist anerkannt als Maßnahme der beruflichen Bildung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf Freistellung, wenn sie mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung den Anerkennungsnachweis bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. Dies gilt ab September 2007, der Anerkennungsnachweis ist erhältlich im Peter Hess Institut.
Nordrhein-Westfalen: Arbeitnehmer können für folgende Intensivausbildungen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen:
Die aktuellen Termine finden Sie unter Ausbildung > Intensivausbildung.
Leitung aller Seminare: Karin Stemmer-Wisser. Weitere Infos im Institut.
Für diese Veranstaltungen können Bildungsschecks eingelöst werden!
Anmeldungen bitte direkt an die Ev. Heimvolkshochschule Haus Haard in Oer-Erkenschwick.
E-mail:
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Internet: www.haus-haard.de




